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Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden die Pflegestufen abgeschafft und durch Pflegegrade ersetzt. Auch der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde vom Gesetzgeber völlig neu definiert. Pflegebedürftigkeit wird seit dem 01.01.2017 als eingeschränkte Selbständigkeit verstanden, dabei werden neben körperlichen Einschränkungen auch geistige Einschränkungen berücksichtigt.
Nutzen Sie unseren intuitiven und einfach zu bedienenden Pflegegradrechner um für eine betroffene Person den möglichen Pflegegrad zu ermitteln. Senden Sie sich das Ergebnis ganz einfach per E-Mail zu.
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird über 64 Fragen rechnerisch ermittelt, wie selbständig bzw. unselbständig ein Mensch ist. Aus den errechneten Punkten ermittelt sich ein Pflegegrad, der letztlich entscheidend dafür ist, welche Leistungen von der Pflegekasse zu erwarten sind.
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Flag as inappropriateLast updated on Apr 28, 2017
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